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   BAG, 31.05.1983 - 3 AZR 54/81   

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https://dejure.org/1983,19640
BAG, 31.05.1983 - 3 AZR 54/81 (https://dejure.org/1983,19640)
BAG, Entscheidung vom 31.05.1983 - 3 AZR 54/81 (https://dejure.org/1983,19640)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 1983 - 3 AZR 54/81 (https://dejure.org/1983,19640)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83

    Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60.

    Auszug aus BAG, 31.05.1983 - 3 AZR 54/81
    Daher hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - (AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG) mit näherer Begründung die - als eine besondere Ausformung der allgemeinen Unklarheitenregel verstandene - Auslegungsregel aufgestellt, eine Anrechnung von Vordienstzeiten erstrecke sich auch auf die Unverfallbarkeit, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen werde (zu II 1 der Grün de ).

    Aber auch in derartigen Fällen hat der Senat Dienstzeiten, die aus früheren Arbeitsverhältnissen angerechnet wurden, regelmäßig nur dann als für die Unverfallbarkeit zählende Zeiten der Betriebszugehörigkeit gewertet, wenn diese von einer Versorgungszusage begleitet waren (Urteil vom 25. Januar 1979, AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 1096/77

    Bejahung der Unverfallbarkeit - Vordienstzeiten - Betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 31.05.1983 - 3 AZR 54/81
    Daher hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - (AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG) mit näherer Begründung die - als eine besondere Ausformung der allgemeinen Unklarheitenregel verstandene - Auslegungsregel aufgestellt, eine Anrechnung von Vordienstzeiten erstrecke sich auch auf die Unverfallbarkeit, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen werde (zu II 1 der Grün de ).

    Denn der Senat hat die Anrechnung von Vordienstzeiten als Zeiten der Betriebszugehörigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung immer nur dann anerkannt, wenn die angerechnete Beschäftigungszeit bereits von einer Versorgungszusage begleitet war (Urteil vom 25. Januar 1979, aaO, zu II 1 b der Gründe; sowie BAG 31, 45, 51 f . = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 31.05.1983 - 3 AZR 54/81
    Unstreitig war den Parteien bei Abschluß des Anstellungsvertrages das Urteil des Senats vom 10. März 1972 (BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) nicht bekannt.

    Dieser Umstand steht der Anrechnung der Vordienstzeit auf die Unverfallbarkeitsfrist entgegen, wobei es unerheblich ist, ob man als Zeitpunkt der Anrechnungserklärung den 31. Januar 1973 zugrunde legt oder ob man - aus besonderen Gründen - davon ausgeht, die Rechtslage müsse so beurteilt wer den, wie wenn die Anrechnungszusage bereits vor dem Urteil des Senats vom 10. März 1972 (BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) erklärt worden wäre.

  • BAG, 29.06.1982 - 3 AZR 1188/79

    Versorgungszusage - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 31.05.1983 - 3 AZR 54/81
    Das hat der Senat noch einmal in seinem Urteil vom 29. Juni 1982 - 3 AZR 1188/79 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) näher begründet und dazu ausgeführt, beim Nichtvorhandensein früherer Versorgungszusagen könne bei einem Arbeitsplatzwechsel die Frage nach dem Versorgungsbesitzstand und dessen Erhaltung gar nicht auftauchen.
  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 31.05.1983 - 3 AZR 54/81
    Denn der Senat hat die Anrechnung von Vordienstzeiten als Zeiten der Betriebszugehörigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung immer nur dann anerkannt, wenn die angerechnete Beschäftigungszeit bereits von einer Versorgungszusage begleitet war (Urteil vom 25. Januar 1979, aaO, zu II 1 b der Gründe; sowie BAG 31, 45, 51 f . = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu I 2 b der Gründe).
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